Aktuelle Informationen

Aktuelles zu Kontingenten im FreiwilligendienstInformation vom 20.03.2024

Für das FSJ gibt es nun endlich finale Kontingentzahlen für das Kursjahr 2024/25. Da davon auch das Haushaltsjahr 2025 betroffen ist, gab es wie zu erwarten Kürzungen, diese liegen allerdings mit 7,5 % deutlich unter dem was zu befürchten war.

Für den BFD gibt es für das Haushaltsjahr 2025 weiterhin nur ein vorläufiges Kontingent. Als Träger können wir damit allerdings nun das Vermittlungsverfahren für den Bundesfreiwilligendienst aktiv gestalten und Vereinbarungen schließen.

Für Sie als Einsatzstelle bedeutet dies, dass Vereinbarungen für das Kursjahr 2024/25 sowohl für den BFD als auch für das FSJ nunmehr erstellt und versendet werden können. Uns liegen bereits Rückmeldebögen zur Bearbeitung vor. Wir danken für Ihre Geduld.

Sollte die Vorläufigkeit der Zahlen im BFD noch zu Veränderungen führen, die für Sie als Einsatzstelle von Bedeutung sind, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Urlaubsabgeltung für FreiwilligendienstleistendeInformation vom 20.03.2024

Der Urlaubanspruch von Bundesfreiwilligendienstleistenden wandelt sich nach den gesetzlichen Regelungen bei Beendigung des Dienstes in einen Abgeltungsanspruch. Das BAFzA achtet nun verstärkt auf dessen ordnungsgemäße Abwicklung, da in der Vergangenheit bestehende Urlaubsansprüche nicht immer gewährt wurden.

Ab dem 01.01.2024 gibt es daher für alle BFD-Vereinbarungen mit Dienstbeginn diese neue Verfahrensweise bei Einsatzstellen-Prüfungen:

Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass der Urlaub nicht oder nicht vollständig gewährt wurde oder kein Nachweis über die Urlaubsgewährung existiert – wird von der Einsatzstelle als Auflage die Zahlung der Urlaubsabgeltung an die Freiwilligendienstleistenden ausnahmslos verlangt und nach Erledigung die Vorlage eines entsprechenden Nachweises gefordert.

Die Bezugsgröße für die Berechnung einer Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich das gemäß BFD-Vereinbarung für die betroffenen Freiwilligen gezahlte Taschengeld. Die entsprechende Berechnungsformel findet sich in den Leitlinien zum Bundesfreiwilligendienstgesetz, S. 48f.

Das BAFzA weist darauf hin, dass gewährter Urlaub nachvollziehbar zu dokumentieren ist. Idealerweise sollte es eine Übersicht geben, in der alle von Freiwilligen in deren Dienstzeit absolvierten Urlaubstage verschriftlicht und von den Beteiligten per Unterschrift beglaubigt sind. Diese Übersicht sollte zwecks klarer Nachvollziehbarkeit als Nachweis ergänzend zur Arbeitszeitdokumentation regelmäßig geführt werden. Auch für Urlaubsdokumentationen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren.

 Für Freiwilligendienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wird diese Regelung analog angewendet.

Neuer Rückmeldebogen Information vom 20.03.2024

Wir haben unseren Rückmeldebogen, mit dem Sie uns die Besetzung Ihrer FSJ- und/oder BFD-Plätze melden, überarbeitet. Tragen Sie hier nun auch den konkreten Einsatzbereich und die Anleitungsperson für Ihre*n Freiwilligendienstleistenden ein, soweit diese schon bekannt ist. So können wir von Beginn an sicherstellen, dass unsere Informationen entsprechend adressiert werden können. Außerdem erfragen wir die konkreten Sachbezugswerte und Geldersatzleistungen und bei minderjährigen Freiwilligen die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten. Bitte nutzen Sie daher ab sofort ausschließlich diesen Rückmeldebogen.

Wie gewohnt finden Sie im Servicebereich unserer Website unter „Für Einsatzstellen“ alle unsere Kooperation betreffenden Dokumente stets auf dem aktuellen Stand zum Download.

Plätze für Internationale Freiwillige sind knappInformation vom 20.03.2024

Das Interesse von Menschen aus dem internationalen Ausland an einem Freiwilligendienst ist weiterhin groß. Leider haben wir aktuell nur sehr vereinzelt Plätze in der Begleitung für diese Incoming-Freiwilligen frei und dies auch nur, wenn seitens der Einsatzstelle eine kostenfreie Unterkunft gestellt werden kann. Bitte geben Sie daher keine Zusagen an internationale Bewerber*innen für einen Freiwilligendienst ohne vorherige Rücksprache mit uns. Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

Wir rechnen damit, dass sich die Situation im Herbst etwas entspannen wird und Sie wieder wie gewohnt entsprechende Rückmeldebögen an uns senden können. Wir führen dann Gespräche mit den Bewerber*innen und erstellen im Anschluss die Dienstvereinbarung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.