Ende des Dienstes

Auch das Dienstende im FSJ oder BFD sollte gestaltet werden. Wir stellen Ihnen hier Vorlagen für Zeugnisse oder die (vorzeitige) Beendigung des Dienstes zur Verfügung.

Zeugnis

Bei Beendigung des Freiwilligendienstes erhält die*der Freiwillige von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des freiwilligen Dienstes. Das Zeugnis ist auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. Dabei sind in das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale des Freiwilligendienstes aufzunehmen. Eine Kopie dieses Zeugnisses halten Sie bitte für Prüfzwecke vor.

Für die Anfertigung des Zeugnisses im FSJ oder eines Zeugnisses im BFD bieten wir Ihnen entsprechende Vorlagen als Download.

Kündigung

Unser gemeinsames Ziel im Freiwilligendienst ist es unter anderem, die soziale Kompetenz, die Bildungs- und die Beschäftigungsfähigkeit von Freiwilligen zu fördern. Daher ist es uns ein großes Anliegen, frühzeitig zu Konfliktfällen hinzugezogen zu werden, um eine Kündigung möglichst zu vermeiden.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst durch Kündigung vorzeitig zu beenden. Die Gründe sind sehr vielfältig. Bei Freiwilligen ist es oft der Grund der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums, bei Einsatzstellen sind es meist Gründe, die in der Person des*der Freiwilligen liegen.

Eine Kündigung muss immer schriftlich unter Beachtung der Fristenregelung gemäß FSJ- bzw. BFD-Vereinbarung erfolgen.

Im BFD können nur die Freiwilligen selbst oder das Bundesamt die Kündigung aussprechen. Kündigungswünsche der Einsatzstelle sind dem Bundesamt BAFzA von Ihnen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Die FSD Bistum Münster gGmbH erhält eine Kopie des Kündigungsschreibens und ist im Vorfeld zu informieren. 

Im FSJ kann die Vereinbarung seitens der*des Freiwilligen, des Trägers oder der Einsatzstelle gekündigt werden. Vor einer Kündigung bitten wir Sie immer, Rücksprache mit uns zu halten.  

Entsprechende Vorlagen für eine Kündigung stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen für nicht rechtzeitig zugesendete Kündigungen die Bildungspauschale bis zum Eingang der Kündigung bei uns in Rechnung stellen müssen.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum*zur zuständigen Pädagogen*in Ihres Freiwilligen auf. Haben Sie die Durchwahl gerade nicht zur Hand, rufen Sie uns bitte unter 0251 384502-0 an.