Jana Volk
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Sie können Einsatzstelle in unserer Trägerschaft werden, wenn...
Die Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle erhalten Sie, wenn…
Die Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie, wenn…
Die konkrete Durchführung eines FSJ oder BFD in unserer Trägerschaft wird durch eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen Ihnen und uns geregelt. Für die Umsetzung gelten außerdem die Qualitätsstandards für Freiwilligendienste der Katholischen Trägergruppe, die im April 2014 verabschiedet wurden.
Die Freiwilligendienste in unserer Trägerschaft basieren auf einheitlichen Qualitätsstandards. Die Standards bilden die Grundlage für den Freiwilligendienst als Lerndienst zur Förderung der sozialen Kompetenz, der Persönlichkeitsbildung sowie der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen. Die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Einsatzstellen wird in regelmäßigen Abständen durch die FSD geprüft. Auf Trägerebene wird die FSD selbst durch die Prüfkommission des katholischen Trägerverbunds überwacht.