Was ist ein FSJ oder BFD?

Ein FSJ oder ein BFD ist ein Freiwilligendienst, in dem du dich in einer sozialen Einrichtung für andere Menschen einsetzt. Wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen, was du verdienst oder wieviel Urlaub du hast, erfährst du hier. 

Darum geht es...

Ein Freiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das aus der praktischen Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung, der Einsatzstelle, und der Teilnahme an Seminarwochen besteht.

In der Einsatzstelle übernimmst du unterstützende Tätigkeiten und betreust oder begleitest die Menschen vor Ort. Du gewinnst Erfahrungen aus der beruflichen Praxis und kannst dich persönlich weiterentwickeln. In der Einsatzstelle gibt es eine feste Ansprechperson, die dir deine Aufgaben erklärt und dich anleitet. Es gibt viele unterschiedliche Einsatzfelder und Aufgabenbereiche

Neben der praktischen Tätigkeit besuchst du Seminarwochen. Hier tauscht du dich mit anderen Freiwilligen aus und gemeinsam beschäftigt ihr euch mit Themen, wie zum Beispiel berufliche Orientierung oder Weiterentwicklung von persönlichen Kompetenzen. Während deines Freiwilligendiestes hast du auch in der FSD eine feste Ansprechperson, die dir bei allen Fragen rund um deinen Freiwilligendienst zur Seite steht. Im BFD 27 plus gibt es keine Seminarwochen, sondern einzelne Seminartage.

Wie sind die Rahmenbedingungen für ein FSJ oder BFD?

Du soltest unbedingt Lust haben, dich für andere zu engagieren und Menschen zu helfen. Außerdem solltest du Motiviation und Offenheit mitbringen.
Ein Schulabschluss oder Zeugnisse spielen keine Rolle. Ein Freiwilligendienst ist möglich, sobald die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt ist, also mindestens zehn Jahre die Schule (das Gymnasium neun Jahre) besucht wurde. Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, kannst du ein FSJ oder einen BFD machen. Wenn du älter bist, gibt es die Möglichkeit einen BFD 27plus zu machen. Darüber kannst du dich hier informieren: BFD 27 plus
Ein Freiwilligendienst mit der FSD steht grundsätzlich allen offen: Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen, Geschlechteridentitäten oder in besonderen Lebenssituationen. Auch Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen sind im Freiwilligendienst willkommen. .

Ein FSJ oder ein BFD dauert in der Regel 12 Monate. Mindestens müssen 6 Monate geleistet werden, maximal darf ein FSJ oder ein BFD 18 Monate lang sein.

Der Beginn liegt üblicherweise in den Monaten Juli bis Oktober. Du hast aber während des ganzen Jahres die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu beginnen. Sprich uns einfach an und wir schauen mit dir, wo noch Plätze frei sind.

Für deinen Einsatz bekommst du ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld. In den Einsatzstellen der FSD beträgt dies aktuell insgesamt 488 Euro pro Monat.

Das FSJ und der BFD ist sozialversicherungspflichtig. Es werden Beiträge für deine Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung geleistet. Solltest du Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente haben, bleibt dieser bestehen.

Das Kindergeld läuft weiter (bis zum 25.Lebensjahr). 

Welche Vorteile dir ein FSJ oder BFD außerdem noch bringt, erfährst du hier: Darum lohnt sich ein FSJ oder BFD!

Für Empfänger von Bürgergeld gilt: Bis zum 25. Lebensjahr gilt der Grundfreibetrag und du darfst das Taschengeld behalten. Wenn du älter bist, darfst du 250 Euro als „nicht zu berücksichtigende Einnahme“ behalten. Der restliche Taschengeldbetrag wird auf das Bürgergeld angerechnet. Unabhängig vom Alter gilt außerdem: Erhältst du von deiner Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Gelderstatzleistungen werden diese angerechnet.

Du hast eine Wochenarbeitszeit von ca. 39 Stunden, das entspricht einer Vollzeitbeschäftigung. Die Arbeitszeiten richten sich danach, ob es in deiner Einsatzstelle Früh- oder Spätschichten oder “geregelte“ Arbeitszeiten von morgens bis nachmittags gibt. Auch Wochenenddienste sind möglich, jedoch keine Nachtdienste! 

In begründeten Ausnamefällen kann ein FSJ oder ein BFD auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden/Woche) geleistet werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Wir beraten dich gerne dazu. Nimm Kontakt mit uns auf! 

Während deines Freiwilligendienstes hast du Anspruch auf Urlaub. In der Regel erhalten Freiwillige 30 Tage Urlaub bei 12 Monaten Dienst. Der Urlaubsanspruch kann aber von Einrichtung zu Einrichtung variieren und wird immer in der FSJ- oder BFD-Vereinbarung festgelegt. 

In deiner Einsatzstelle gibt es eine feste Ansprechperson, die dich in deinem Dienst begleitet. Regelmäßig finden Anleitungsgespräche statt, in denen du deine Arbeit reflektieren und Wünsche äußern kannst, was du noch alles kennen lernen möchtest. 

Auch bei der FSD gibt es eine feste Ansprechperson für dich. Sie ist für dich da, wenn du Fragen, Unsicherheiten oder Konflikte hast und besucht dich vor Ort in der Einsatzstelle. In jedem Seminar gibt es Zeit für Gespräche und du kannst dich mit den anderen Freiwilligendienstleistenden austauschen.

Seminare sind fester Bestandteil eines Freiwilligendienstes.

Die Teilnahme an Seminaren ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit. Die Anzahl der Seminartage ergibt sich aus der Dauer des Dienstes. In einem 12-monatigen FSJ oder BFD sind es 25 Seminartage. Diese sind aufgeteilt in 5 Seminarwochen, die von Montags bis Freitags dauern. Im BFD findet davon eine Seminarwoche zum Thema "Politische Bildung" in einem Bildungshaus des Bundes statt.

Du kannst in den Seminaren aktiv mitbestimmen und gestalten, denn es geht darum was dir und den anderen Freiwilligen wichtig ist! Was in den Seminaren passiert erfährst du hier: Seminare

Einzelne Seminartage werden von uns angeboten, wenn ein FSJ oder BFD verlängert wird. Die Freiwilligen im BFD 27plus nehmen ausschließlich an Seminartagen teil.

Ja, das gibt es! Die gesetzliche Grundlage der Dienste ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG, 18.5.2008) bzw. das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG, 28.4.2011).

Träger im FSJ ist die Freiwillige Soziale Dienste (FSD) im Bistum Münster gGmbH. 

Träger im BFD ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Bundesamt gibt bestimmte Aufgaben zur Durchführung an sogenannte SOE´s (selbständige Organisationseinheiten) ab. Die FSD ist eine solche SEO als regionaler Träger im NRW Teil des Bistums Münster.

Zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst überwiegen die Gemeinsamkeiten! Die wenigen Unterschiede liegen in der Organisation:

Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) ist neben dir und der zukünftigen Einsatzstelle Vertragspartner im BFD. Im BFD wird eines der fünf Bildungsseminare als "politisches Bildungsseminar" vom BaFzA organisiert.

Einen BFD kannst du mehrmals leisten - jeweils im Abstand von fünf Jahren. Ein FSJ ist nur einmal möglich, für bis zu 18 Monate. Was funktioniert: Du kannst nach deinem FSJ einen BFD, leisten - und umgekehrt.