Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ plant der Bund, Investitionsstaus abzubauen und Klimaschutz voranzubringen. Während Schulen und Kitas ausdrücklich berücksichtigt werden, droht die außerschulische Jugendbildung unberücksichtigt zu bleiben – obwohl sie junge Menschen dabei unterstützt, Verantwortung zu übernehmen, Demokratie zu erleben und Gemeinschaft zu gestalten.
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen, Jugendbildungsstätten, Jugendwohnheime, Freizeitstätten sowie Beratungs- und Förderangebote am Übergang von Schule und Beruf stehen vor großen Herausforderungen: ein wachsender Investitionsstau, langfristige Folgen der Corona-Pandemie und Förderinstrumente, die den Bedarf nicht decken. Notwendige Maßnahmen wie Instandhaltung, energetische Sanierung, digitale Ausstattung, Barrierefreiheit oder Brandschutz können vielerorts nicht umgesetzt werden.
Das neue Sondervermögen bietet die Chance, diese Orte nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Nach einem veröffentlichten Positionspapier katholischer und evangelischer Träger in NRW – zu deren Verbund auch wir gehören – könnten bereits 5 % des NRW-Anteils einen erheblichen Beitrag leisten. Wir unterstützen die Forderung nach einfachen, unbürokratischen Verfahren sowie eine verbindliche Beteiligung junger Menschen bei der Priorisierung von Projekten.
Land und Kommunen sind jetzt gefordert zu handeln und mindestens fünf Prozent des NRW-Anteils aus dem Sondervermögen in die außerschulische Jugendbildung zu investieren – wirkungsorientiert, transparent und gemeinsam mit jungen Menschen gestaltet.
Hintergrund: Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes umfasst bundesweit 212 Milliarden Euro. Nordrhein-Westfalen soll davon mehr als 20 Milliarden Euro erhalten. Nach dem aktuellen Entwurf des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) wird in §3 explizit die Förderung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie der Digitalisierung genannt.
