Als Trägers der Freiwilligendienste begrüßen wir die im Referentenentwurf erkennbaren Bemühungen, die Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen Deutschlands zukunftsfähig zu gestalten. Gleichzeitig möchten wir die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen Freiwilligendienste (FSJ und BFD) betonen. Diese müssen bei allen Planungen - insbesondere im Hinblick auf mögliche Ersatzdienste - umfassend berücksichtigt werden.
Die Vision 2030 des Bundesarbeitskreises Freiwilligendienste (BAK FSJ) fordert einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Freiwilligendienst, eine deutliche Erhöhung des Taschengeldes sowie eine wohlwollende Einladung der Bundesregierung an alle Bürgerinnen und Bürger, sich gesellschaftlich zu engagieren.
Gleichwertigkeit von Engagement und Werhrdienst herstellen
Diese Forderungen sind essenziell, um die gesellschaftliche Akzeptanz und die Attraktivität der Freiwilligendienste nachhaltig zu stärken. Sie tragen dazu bei, bürgerschaftliches Engagement als gleichwertige und wertgeschätzte Alternative zum Wehrdienst zu etablieren. Insbesondere ist es unerlässlich, mit Blick auf die finanzielle Ausstattung aller Dienste für unsere Gesellschaft darauf zu achten, den Wehrdienst und andere Formen gesellschaftlichen Engagements nicht gegeneinander auszuspielen. Bereits jetzt gibt es eine große Kluft zwischen Taschengeldern für Freiwillige und Sold für Wehrdienstleistende. Diese wird durch das geplante Gesetz noch vergrößert. Der Deutsche Caritasverband (DCV) sowie der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) legen in Ihrer Stellungnahme dar, wie die Ziele der Vision 2030 im Rahmen des WDModG integriert und zielführend für die Gesamtgesellschaft mitgedacht werden können. Diesen Stellungnahmen schließen wir uns vollumfänglich an.
Ersatzdienste zeitgemäß gestalten
Im Referentenentwurf wird die Bedeutung eines flexiblen Ersatzdienstes hervorgehoben, der künftig neben dem Wehrdienst bestehen soll. Wir plädieren dafür, die Freiwilligendienste aktiv in dessen Ausgestaltung einzubeziehen. Dazu braucht es klare Rahmenbedingungen, Freiwilligendienste als gleichwertige Alternative zu militärischen Diensten anzubieten - und bereits jetzt die Weichen zu stellen, bevor der Bundestag nach dem neuen Gesetz die Einberufung wiedereinsetzt. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf würde der Zivildienst in seiner alten Form wiedereingeführt und als einziger Ersatzdienst in Verantwortung des Bundes durchgeführt werden müssen. In den vergangenen 14 Jahren hat sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt, sodass dieser Ersatzdienste zwingend bereits jetzt neu gedacht werden muss. Eine reine Rückkehr zum Zivildienst in seiner alten Form sehen wir als nicht zielführend an und bieten unsere Expertise bei der Weiterentwicklung eines (neuen) Zivildienstes an.
Engagement sichtbar machen und fördern
Darüber hinaus schlagen wir vor, im Erfassungsverfahren neben der Wehrtauglichkeit und -bereitschaft auch andere Formen des gesellschaftlichen Engagements zu berücksichtigen. Ein entsprechender Abschnitt im Fragebogen könnte genutzt werden, um Freiwilligendienste, bürgerschaftliches Engagement und andere gesellschaftliche Beteiligungsformen bekannter zu machen und gezielt zu fördern. Dadurch könnte die Akzeptanz und die Freiwilligkeit in allen Schichten und Geschlechtern gehoben werden und die Freiwilligkeit erhöhen, sich für unsere Gesellschaft einzusetzen. Dies würde nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch die Wertschätzung und Sichtbarkeit zivilgesellschaftlicher Aktivitäten stärken.
Anerkennung der Freiwilligendienste als Teil einer vielfältigen Gesellschaft
Abschließend fordern wir, dass bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes die Bedeutung der Freiwilligendienste als integraler Bestandteil einer vielfältigen Gesellschaft anerkannt wird. Nur durch eine enge Verzahnung aller Engagementformen kann Deutschland das Ziel erreichen, eine demokratische, engagierte, inklusive und zugleich wehrhafte Gesellschaft zu fördern.